
Ziel der Arbeit
- Sterbeammen begleiten Menschen in existentiellen Lebenskrisen und Lebensumbrüchen. Ziel ist es, ein würdevolles, selbstbestimmtes Leben und Sterben zu unterstützen.
- Sterbeammen wissen um die Notwendigkeit und gleichzeitiges Leid des Sterbens. Sie bemühen sich um die Akzeptanz eines gegebenen Endes bei Betroffenen und Nahestehenden.
- Es ist die Aufgabe einer Sterbeamme, heilende Aspekte, die im Erkennen von Krankheiten und Sterblichkeit liegen, aufzugreifen und zu unterstützen.
- Sterbeammen streben eine enge Vernetzung mit Organisationen an, die dem menschenwürdigen Abschied zuarbeiten, wie z.B. Hospiz- und Palliativdiensten, BestatterInnen, Konfessionen u.a..
- Sterbeammen unterstützen die Selbstbestimmung von Patienten und Nahestehenden durch angemessene, gezielte Information (Rechte, Bestimmungen, Patientenverfügungen…).
- Sterbeammen arbeiten lösungsorientiert, finden Handwerkszeuge zur Selbsthilfe ohne Abhängigkeit und fordern von ihren KlientInnen aktive Mithilfe ein.

Regelwerk
- Sterbeammen sind angehalten, für ein persönliches, tragendes soziales Umfeld zu sorgen.
- Eine Sterbeamme arbeitet überkonfessionell und mit einem offenlassenden Weltbild für keine Organisation. Dadurch kann sie sich auf alle Konfessionen oder Nichtkonfessionen einstellen.
- Die Arbeit einer Sterbeamme unterliegt professionellen Qualitätsstandards und wird honoriert mit einem Betrag, der vor der Beratung einvernehmlich festzulegen ist.
- Eine Sterbeamme arbeitet eigenverantwortlich und untersteht neben den Qualitätsstandards lediglich ihrem Gewissen.
- Eine Sterbeamme sorgt für ihre persönlichen Belange im Allgemeinen und ihre Psychohygiene im Speziellen. In Krisen, die ihre Professionalität einschränken, nimmt sie Supervision in Anspruch.
- Sterbeammen verhalten sich gesetzlich einwandfrei, denn ethische, sittliche oder kriminelle Verfehlungen behindern jedes Vertrauensverhältnis. Sie nehmen weder Geld, Erbschaft noch sonstige Zuwendungen über das vereinbarte Honorar hinaus von KlientInnen an.
- Zusagen und Termine einer Sterbeamme sind verlässlich.
- Es gilt für die Tätigkeit einer Sterbeamme Schweigepflicht.

Richtlinien für Konflikte
- Eine Sterbeamme bezieht keinerlei Stellung bei privaten Konflikten Betroffener, sondern sucht jede Möglichkeit der Vermittlung.
- In Konflikten verhalten sich Sterbeammen vollständig verantwortlich für ihr eigenes Verhalten, d. h. sie verzichten auf Ausreden und Projektionen oder Entschuldigungen auf Basis von Missverständnissen, Unklarheiten o.ä.. Sie geben Fehler unumwunden zu.
- Sollten Sterbeammen mit beruflichen oder persönlichen Angelegenheiten in Unfrieden sein, streben sie danach, Konflikte direkt mit den Betroffenen anzusprechen und bieten Lösungsvorschläge an.
- Sterbeammen gehen von unterschiedlichen Wahrnehmungen und Wahrheiten aus und vermeiden Rechthaberei.
- Die Grundhaltung einer Sterbeamme ist so frisch in der Aufnahmebereitschaft, wie möglich (angesichts der Begrenztheit eigener subjektiver Erkenntnisse) zugunsten lebendiger Wahrheiten.
- Persönliche Abneigung liegt in jeder Person selbst begründet und bietet einer Sterbeamme die Herausforderung an der eigenen Reife zu arbeiten.
- Jede Missachtung dieser Werte geschieht unbeabsichtigt und legt Zeugnis ab über die menschliche Fehlbarkeit.